Erzbischof Sebastian zu Mainz bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen den Jüngeren für diesen selbst und dessen Brüder Reinhard, Hans Walter und Schweickard näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen des Ausstellers sind, verliehen hat.