1534 Mai 13 (Mittwoch nach Vocem jocunditatis) Kardinallegat Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz, Kurfürst, Erzkanzler und Primas, beurkundet: Seine Räte haben Abt Erhard (Eberhard) [Öser] und den Konvent von Schöntal einerseits und Philipp von Berlichingen zu Bieringen andererseits unter Berücksichtigung eines Entscheids seines Vorgängers Erzbischof Uriel vom 28. Nov. 1512 (Sonntag nach Katharina) zwischen Abt und Konvent einerseits und Veronika Stiebar (Stieberin), Witwe des Konz von Bernheim (Bernhamers), andererseits wegen eines mit einem wöchentlichen Fischdienst belasteten Fischwassers zu Bieringen verglichen. - Die Parteien haben in diesen Vertrag eingewilligt. Siegler: der A. Ausf. Perg. - 1 Sg., besch. - Rubrum: Vertragk Schontal und Berlichingen, nachgetragen: Philipsen propter piscariam - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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