Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz verpflichtet sich gegenüber Eberhard Hofwart von Kirchheim (Hoffwart von Kirchen), seiner Ehefrau Else von Hohenburg, ihren Söhnen Hans und Ludwig Hofwart und ihren Erben über das Viertel (einen ganczen unverteilten vierteil) an dem Schloss Hohenburg, dem Felsen Löwenstein (Lauwenstein) und den Dörfern Klimbach (Clienbach) und Wingen (Winden), das sie ihm laut einer Verschreibung vom Vortag überantwortet haben. Einer der Artikel des Verschreibungsbriefs lautet, dass der Pfalzgraf die Gefälle seines Viertels gebrauchen soll, das Schloss in gutem Bau zu halten und mit Wächtern und Gesinde zu versehen, wobei er darüber hinaus keine weiteren Kosten und Schäden erleiden soll. Kurfürst Friedrich verspricht, sein Viertel und die diesbezüglichen Gefälle nicht zu versetzen oder in andere Hand zu geben und sich lediglich den Gebrauch des Schlosses und Viertels vorzubehalten, wogegen den Hofwarten die Nutzung gemäß des Hauptbriefes folgen soll. Darüber hinaus nimmt er die Hofwarte zu seinen Dienern an und versichert ihnen seinen Schirm, wofür sie ihm nach bestem Vermögen wie andere Landsassen und rittermäßige Leute dienen und aufwarten sollen. Der Pfalzgraf verspricht, die Hofwarte in ihren Geschäften mitsamt ihren Gütern zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor seinen Hofrichtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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