Anspruch auf Übernahme von 1207,5 Rtlr. plus Zinsen, die die Appellaten aufgrund einer 1645 anhängig gemachten Klage an die Erben Lebruins (le Brüns) zahlen mußten. Die Urgroßeltern des Appellanten, Dietrich von Hall und Margarethe von Wylich, hatten 1575 von Heinrich Unkelbach und seiner Frau Maria von Königsfeld eine Obligation von 500 und 800 Rtlr. zu 16 Malter Roggen und 16 Rtlr. jährlich aufgenommen. Unklar bleibt, wie die Obligation in den Besitz der Appellaten gelangte, die die über Jahre nicht gezahlten Zinsen dem Kapital zuschlugen. Am 30. März 1683 bestätigte das RKG das Urteil der Vorinstanz.
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Anspruch auf Übernahme von 1207,5 Rtlr. plus Zinsen, die die Appellaten aufgrund einer 1645 anhängig gemachten Klage an die Erben Lebruins (le Brüns) zahlen mußten. Die Urgroßeltern des Appellanten, Dietrich von Hall und Margarethe von Wylich, hatten 1575 von Heinrich Unkelbach und seiner Frau Maria von Königsfeld eine Obligation von 500 und 800 Rtlr. zu 16 Malter Roggen und 16 Rtlr. jährlich aufgenommen. Unklar bleibt, wie die Obligation in den Besitz der Appellaten gelangte, die die über Jahre nicht gezahlten Zinsen dem Kapital zuschlugen. Am 30. März 1683 bestätigte das RKG das Urteil der Vorinstanz.
AA 0627, 2244 - H 204/656
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1672 - 1686 (1645 - 1685) - 3
Enthaeltvermerke: Kläger: Degenhard von Hall zu Ophoven, (Bekl.) Beklagter: Erben des Heinrich Flandrian, Schlebusch (Hzm. Berg., Amt Miselohe; Stadt Leverkusen), (Kl.): Elisabeth Flandrian, Wilhelm Schiltgens, Adolph Flandrian, Margaretha Flandrian, verwitwete Mey, Hitdorf (Hzm. Berg, Amt Monheim; Rhein-Wupper-Kr.) u. a. Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Wallraff 1672 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz - Dr. Johann Leonhard Schommartz 1680 - Subst.: Lic. Johann Philipp Niedderer - Notar Johann Sutorius 1683 - Dr. Johann Marx Gießenbier 1684 - Subst.: Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Hermann Schaffer 1672 - Subst.: Dr. Johann Heinrich Seiblin Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht Düsseldorf 1670 - 2. RKG 1672 - 1686 (1645 - 1685) - 3. Erzbischofvon Mainz als Revisionsinstanz 1683 Beweismittel: Bd. I: RKG-Urteil vom 30. März 1683 (4 und 47/48). Urteil der 1. Instanz 1672 (Q 3). Bd. II: Düsseldorfer Akten Erben des Caspar Lebruins ./. Heinrich Flandrian 1645 (1 - 249) und Vorakten. Beschreibung: 2 Bde., 8 cm, 415 Bl.; Bd. I: 73 Bl., lose; Q 1 - 30 außer 14, 3 Beilagen; Bd. II: 342 Bl., gebunden.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:45 MESZ