Das Domkapitel zu Köln und die Stadtvorstände von Andernach und Bonn entscheiden als Schiedsrichter zwischen dem Erzbischof Wilhelm und den Gebrüdern Conrad und Friedrich von Tomberg wegen der von deren Vater verletzten Pflicht in Ansehung des Schlosses Tomberg, welches ein Offenhaus der Kölnischen Kirche sei. d. am Michelsabend.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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