Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Balthasar von Wartenberg genannt von Wildenstein, mit seiner Ehefrau, ihren Kindern und ihren Gütern und Leuten in der Vogtei zu Ortenberg und zu Berghaupten in seinen besonderen Schirm genommen hat. Die Beschirmung geschieht ob der getreuen Dienste, die Balthasar dem Aussteller geleistet hat und seinem Sohn Philipp sowie ihren kurfürstlichen Erben noch leisten mag. Der Pfalzgraf versichert, Balthasar und die Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute, Schaffner, Diener und "verwanten" im Amt Ortenberg um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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