Wolf Blum, Bürger zu Frankfurt, reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn zu seinem Diener und in Schirm aufgenommen hat. Der Aussteller versichert, dass er den Pfalzgrafen für solche Schäden, Gefangenschaft, Beraubung oder Beschädigung seines Leibes oder seiner Güter, die außerhalb des Fürstentums der Pfalz (herschafft lantschafft und gebietten) und namentlich da, wo der Fürst nicht zu gebieten hat oder durch solche Personen, denen er nicht "mechtig" ist, geschehen würden, von allen Schadensersatzansprüchen ausnimmt.