Suchergebnisse
  • 41 von 161

Kaiser Heinrich V. genehmigt einen zwischen Bischof Bruno von Speyer sowie Propst Hezelo und dem Domkapitel vorgenommenen Tausch, wonach diesen gegen ihren Besitz in Oppenweiler vom Bischof der Zins von den Höfen der Juden in der Stadt in Höhe von 3 Pfund und 5 Schilling restituiert wird, mit der Bestimmung, dass eine Zinsminderung vom Bischof auszugleichen ist, während Zinsmehreinnahmen dem Propst und dem Domkapitel bleiben solle

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...