Wimpfen: Kaiser Karl V. gibt allen Reichsständen bekannt, daß er Probst, Dekan und Kapitel des Stifts Wimpfen mit all ihrem Hab und Gut in seinen und den Schutz des Reiches genommen hat und gebietet ihnen, sie bei Strafe an Leib und Gut und der höchsten Ungnade des Reichs dabei zu belassen und sie nicht zu schädigen oder zu behelligen.