Christoph Herr zu Limpurg, Reichserbschenk, semperfrei, Vogt zu Nellenburg, und Georg v. Werenwag zu Mühlhain legen die zwischen Hug, Johann, Christoph und Felix, Vettern und Gebrüder, Grafen zu Werdenberg und zum Heiligenberg einerseits und Abt Johann von Salmenschweiler andererseits bestehenden Streitigkeiten auf einem Tage zu Konstanz folgendermaßen bei: 1. Die Untertanen des Klosters Salem, die im Gerichtszwang und in den Bännen der Grafschaft Heiligenberg sitzen, sollen mit Reise und Reissteuern der Grafsch. Heiligenberg verpflichtet sein, wie auch umgekehrt die Untertanen der Grafsch. Heiligenberg, die im Gericht, in Zwing und Bann des Klosters sitzen, dem Kloster verpflichtet sein sollen. Die Herren von Werdenberg verzichten von der Grafsch. Heiligenberg wegen auf die Frevel in Bermentingen, an denen sie bisher das Halbteil hatten, zugunsten des Klosters Salem. 2. Wegen der Wälder und Hölzer zu Illwangen, in denen die Herren von Werdenberg nach Ansicht des Klosters Salem ungebührlich gerodet haben, soll die Entscheidung dem Friedrich von Dankelschweiler übertragen werden, zu dem beide Parteien je 2 Mann setzen sollen, um Verhör, Urkunden und Kinschaften vorzunehmen. 3. Wegen des Holzhauens zu Riggersweiler, das die von Frickingen vorgenommen, sollte die Entscheidung durch einen Obmann getroffen werden, der aber inzwischen gestorben war. Als neuer Obmann setzen die Schiedsrichter ein den Hans Pfronnten, Bürgermeister zu Buchaund Die Parteien erklären sich mit dem Schiedsspruch einverstanden