Abt Gottschalk von Knechtsteden bekundet, dass seine Schwägerin Almudis file://fn@01 in Ansehung der mit Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauches der Abtei übertragenen 12 Morgen Land zu Horrem folgende Verfügung getroffen habe: dass nämlich davon dem Konvent zur Feier ihres und des Jahrgedächtnisses ihres Mannes, seines Bruders Hermann an diesem Tag 6 Solidi verabreicht werden, dass der zeitliche Küster jene Länderei zur Disposition haben und aus den Pachtgefällen diese Kosten bestreiten solle, das Übrige aber zum Besten der Küsterei verwenden möge. Acta anno gratie Millesimo ducentesimo trigesimo nono.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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