A1: Kloster Michelfeld. A2: Stadt Auerbach. S1: Abt Heinrich des Klosters Michelfeld. S2: Konvent des Klosters Michelfeld. S3: Stadt Auerbach. Betreff: Auf Grund des Urteils des kurfürstlichen Revisoriums in München vom 22. Mai 1733 und seiner Publikation durch die Amberger Regierung vom 4. Juli 1733, nach welchem die Stadt Auerbach das in unkatholischen Zeiten erkaufte Hammergut Rauhenstein (Lkr. Eschenbach) dem Kloster Michelfeld gegen Bezahlung von 1800 Gulden abtreten soll, treffen beide Parteien den folgenden gütlichen Vergleich: 1) Das Kloster verbindet sich, zu den besagten 1800 Gulden, die bar erlegt wurden, noch 700 Gulden für verschiedene von der Stadt beanspruchte bambergische Lehenprästanda, darunter 36 Tagwerk Lehenwiesen, zusammen also 2500 Gulden zu bezahlen, welche 700 Gulden aber ohne Interesse beim Kloster liegend verbleiben sollen, wofür das Kloster der Stadt einen Interimsschuldschein ausgestellt hat. Hingegen soll das Kloster wegen des Hammerguts Rauhenstein keinerlei Forderungen mehr an die Stadt zu stellen haben. 2) Mit Bezahlung der 2500 Gulden hat die Stadt keine weiteren Ansprüche mehr an das Kloster zu stellen. Auch wird die am 4. Juni 1734 vom Kloster und der Stadt mit 31 Marksteinen vorgenommene Abmarkung und Beschreibung der zum Hammergut gehörigen Gründe zuzüglich eines weiteren Marksteins, der die Fischwässer von Rauhenstein und Fischstein scheidet, anerkannt. 3) Der Stadt soll wie von alters her der Bierverlag in der Bierschenke zu Rauhenstein wie an allen anderen Orten innerhalb eines Gezirks von einer Meile um die Stadt unverändert bleiben. Mit angehefteter Beschreibung der in Gegenwart Abt Heinrichs, des Paters Benedikt Stöckhl, des Paters Ildephons Bardt, des Michelfelder Klosterrichters Franz Andrä Cronbauer, des Auerbacher Bürgermeisters Johann Jakob Ströhl, des Auerbacher Stadtschreibers Johann Matthias Schenkl, von Hans und Mattheus Wintter und Heinrich Wünerl, alle Beständer zu Rauhenstein, von Christoph Zerreis und Peter Wintter, beide Beständer zu Ranna (Lkr. Eschenbach) und von Hans Ziegler zu Fischstein am 4. Juni 1734 mit 31 Marksteinen vorgenommenen Abmarkung der Rauhensteiner Gründe.