Bericht des Oberamts Rötlen, dass Matheus Zoller, ein Sohn des Aumüllers, mit Anna Zirgelbauerin, einer Stieftochter des Müllers zu Wört, in erwähnter Mühle mithin auf ellwangischer Jurisdiktion sich fornicando vergangen, von der Reichsstadt Dinkelsbühl aber derselbe hierüber abgestraft und dessen ungeachtet zwischen Bösenlustnau und der Aumühle auf gleichfalls ellwangischer Obrigkeit von dem Amt Mönchsroth hierauf hinweggenommen und dahin geführt worden, worauf der Befehl ergangen, sowohl gegen Dinkelsbühl wegen der unbefugten Bestrafung, als auch an das öttingische Amt Mönchsroth ratione der widerrechtlichen Hinwegnahme des Zollers schriftlich zu protestieren