Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Leistung von Abgaben
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(1) 0205
Rep. 29, Nr. 428
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.11. 1. Kläger K
(1547-1686) 06.12.1686-21.01.1691
Kläger: (2) Caspar von Gawern auf Koldewitz (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Georg Philipp Schevenius, Pastor von Garz (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Daniel Illies (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Johannes Oldenburg (P)
Fallbeschreibung: Bei der Verabschiedung der Garzer Kirchenmatrikel sind die seit mehr als einem Jahrhundert zu zahlen gewesenen Geldzehnten auf Veranlassung des Bekl. durch Kornzehnte ersetzt worden. Dagegen hat der Kl. bei der Landesregierung geklagt, die dasVorgehen jedoch bestätigt hat, weshalb er vor dem Tribunal appelliert und um die Wiederherstellung des alten Zustandes bittet. Das Tribunal fordert am 08.02.1687 die Akten der Vorinstanz an, die am 11.04. aus Stettin eingehen. Am selben Tag bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 14.04. auf den 28.04. ansetzt. Am 18.05.1687 bezeichnet der Bekl. unter Berufung auf alte Kirchenvisitationsprotokolle von 1560 die Appellation als "frivol" und bittet sie entsprechend abzuweisen. Am 09.07.1688 fordert das TRibunal die Parteien zur Vorlage weiterer Beweise auf. Am 01.10. erklärt der KL., daß er sich beim Bekl. um Auszüge aus den Kirchenregistern bemüht habe, dieser aber die Register von sich aus an das Tribunal schicken wolle. Am 22.10. bitten die Parteien um einen Termin zur Begutachtung der vorgelegten Beweise, am 26.10. setzt das Tribunal dazu den 14.11.1688 an, an dem beide Parteien um ein schnelles Urteil bitten. Am 14.01.1689 erklärt der Kl. die Auszüge und erbittet schnelles Urteil in seinem Sinne, am 09.02.1689 folgt ihm der Bekl. darin. Beiden Parteien versichert das Tribunal die Beachtung ihrer Schriftsätze am 05.02. bzw. 27.02.1689. Am 05.05. und 08.07.1690 bittet der Bekl. um schnelles Urteil, am 19.01.1691 bestätigt das Tribunal das Urteil der Landesregierung und verweist den Fall zur Vollstreckung an diese zurück.
Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1686 2. Tribunal 1686-1691
Prozessbeilagen: (7) Urteil der Landesregierung vom 13.07.1686; Mitteilung des Rügener Landvogtes Wilken von Berglase an Kl. vom 26.10.1686; von Notar Paul Bagevitz aufgenommene Appellation vom 28.10.1686; Schreiben des Kl.s an die Visitationskommission vom 06.05.1684; Klage des Kl. an die Landesregierung vom 29.06.1684; von Tribunalsbote Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 04. und 13.03.1687; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 23.03.1687 und des Bekl. für Dr. Oldenburg vom 06.04.1687; Auszug aus dem Revisionsprotokoll der Garzer Kirchenmatrikel vom 25.06.1674; Auszug aus dem Register der Garzer Pastoratshebungen von 1564; Erklärung des Bekl. vom 07.09.1688; Auszüge aus Garzer Pastorats- und Kirchenregistern 1547-1564, dem Visitationsabschied vom 26.04.1580, dem Revisionsprotokoll vom 27.02.1585; Prozeßakten der Landesregierung 1685-1686
Beklagter: Georg Philipp Schevenius, Pastor von Garz (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Daniel Illies (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Johannes Oldenburg (P)
Fallbeschreibung: Bei der Verabschiedung der Garzer Kirchenmatrikel sind die seit mehr als einem Jahrhundert zu zahlen gewesenen Geldzehnten auf Veranlassung des Bekl. durch Kornzehnte ersetzt worden. Dagegen hat der Kl. bei der Landesregierung geklagt, die dasVorgehen jedoch bestätigt hat, weshalb er vor dem Tribunal appelliert und um die Wiederherstellung des alten Zustandes bittet. Das Tribunal fordert am 08.02.1687 die Akten der Vorinstanz an, die am 11.04. aus Stettin eingehen. Am selben Tag bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 14.04. auf den 28.04. ansetzt. Am 18.05.1687 bezeichnet der Bekl. unter Berufung auf alte Kirchenvisitationsprotokolle von 1560 die Appellation als "frivol" und bittet sie entsprechend abzuweisen. Am 09.07.1688 fordert das TRibunal die Parteien zur Vorlage weiterer Beweise auf. Am 01.10. erklärt der KL., daß er sich beim Bekl. um Auszüge aus den Kirchenregistern bemüht habe, dieser aber die Register von sich aus an das Tribunal schicken wolle. Am 22.10. bitten die Parteien um einen Termin zur Begutachtung der vorgelegten Beweise, am 26.10. setzt das Tribunal dazu den 14.11.1688 an, an dem beide Parteien um ein schnelles Urteil bitten. Am 14.01.1689 erklärt der Kl. die Auszüge und erbittet schnelles Urteil in seinem Sinne, am 09.02.1689 folgt ihm der Bekl. darin. Beiden Parteien versichert das Tribunal die Beachtung ihrer Schriftsätze am 05.02. bzw. 27.02.1689. Am 05.05. und 08.07.1690 bittet der Bekl. um schnelles Urteil, am 19.01.1691 bestätigt das Tribunal das Urteil der Landesregierung und verweist den Fall zur Vollstreckung an diese zurück.
Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1686 2. Tribunal 1686-1691
Prozessbeilagen: (7) Urteil der Landesregierung vom 13.07.1686; Mitteilung des Rügener Landvogtes Wilken von Berglase an Kl. vom 26.10.1686; von Notar Paul Bagevitz aufgenommene Appellation vom 28.10.1686; Schreiben des Kl.s an die Visitationskommission vom 06.05.1684; Klage des Kl. an die Landesregierung vom 29.06.1684; von Tribunalsbote Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 04. und 13.03.1687; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 23.03.1687 und des Bekl. für Dr. Oldenburg vom 06.04.1687; Auszug aus dem Revisionsprotokoll der Garzer Kirchenmatrikel vom 25.06.1674; Auszug aus dem Register der Garzer Pastoratshebungen von 1564; Erklärung des Bekl. vom 07.09.1688; Auszüge aus Garzer Pastorats- und Kirchenregistern 1547-1564, dem Visitationsabschied vom 26.04.1580, dem Revisionsprotokoll vom 27.02.1585; Prozeßakten der Landesregierung 1685-1686
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ