Friedrich Strobell aus Neckartailfingen, wegen Bruchs einer früheren U. (1) etliche Tage zu Nürtingen gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde freigelassen gegen die Entrichtung einer Geldbuße von 10 fl, gelobt eidlich, keine Wehr und keinen Harnisch mehr zu tragen außer ein abgebrochenes Brotmesser, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und sich fürderhin ehrbar zu verhalten, und schwört U.