Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Hans Bonne seine Ehefrau Sybilla von Nünschweiler (Nynßwiler) - vor dem Pfalzgrafen als beider Landesfürst - in alle Güter und Gülten eingewiesen hat, die Hans ihr gemäß der Eheberedungen und Wittumsbriefe zu Wittum gesetzt und verschrieben hatte. Sybilla mag die Güter und Gülten in Besitz nehmen und auf ihren Lebtag nutzen und nießen, so als ob Hans Bonne verstorben wäre, wobei dieser die vollständige und ungehinderte Einsetzung seiner Ehefrau in dieselben versichert. Der Pfalzgraf nimmt auf Hansens Bitten, und zumal ihm nach der Würde seines Fürstentums der Schutz von Witwen und Waisen obliegt, die Wittumsgüter in seinen Schirm, sofern sich Sybilla bei Beirrung in ihren Rechten zum Rechtsgang vor ihm oder seinem Hofgericht bereit erklärt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...