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Belehnung des Johann Jakob Grafen von Eberstein als Vormund seines Neffen Johann Philipp, des Sohnes von Philipps des Älteren von Eberstein, mit Schloß Neueberstein und seinen Zugehörden durch Markgraf Georg Friedrich.
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Belehnung des Johann Jakob Grafen von Eberstein als Vormund seines Neffen Johann Philipp, des Sohnes von Philipps des Älteren von Eberstein, mit Schloß Neueberstein und seinen Zugehörden durch Markgraf Georg Friedrich.