Kaspar Forstmeister, Peter von Eberstein, Gottfried von Cleen (Klee) und Johannes von Kronberg (Kronberger) beurkunden: Sie haben im Streit zwischen Philipp von Karsbach als Kläger und Philipp Truchsess von Rieneck als Beklagtem wegen jährlicher Einkünfte von Gütern in Eußenheim (Ewessenheim), die Konrad von Bickenbach dem Philipp von Karsbach verliehen hat, den folgenden Schiedsspruch gefällt. Die Einkünfte, die Philipp Truchsess bisher von den Gütern für das Geld, das sein verstorbener Vater den verstorbenen Eltern des Philipp von Karsbach geliehen hatte, erhalten hat, sollen ihm verbleiben. Ebenso kann Philipp von Karsbach die Einkünfte, die er bisher von den Gütern bezogen hat, behalten. Er soll aber Philipp Truchsess noch 12 Malter Roggen (korns) liefern. Damit sollen dann alle Ansprüche des Philipp Truchsess auf die erwähnten Einkünfte und Güter abgegolten sein, und diese sollen künftig Philipp von Karsbach zustehen. Beide Parteien siegeln zum Zeichen ihrer Annahme des Schiedsspruchs mit, wobei Philipp von Fechenbach für Philipp von Karsbach siegelt. Geben am suntag nach sant Dyonisius tag 1472. Aussteller: Kaspar Forstmeister, Peter von Eberstein, Gottfried von Cleen und Johannes von Kronberg. Empfänger: Philipp von Karsbach

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Staatsarchiv Würzburg
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