Schiedsspruch des Jörg v. Walnrode, Komtur des Deutschen Hauses zu O{e}ttingen, und des Conradt v. Leonrod, Pfleger zu Wemding, zwischen dem Deutschen Haus zu Ellingen (Komtur: Wilhelm v. Neuhausen, auch Landkomtur der Ballei Franken; vorher war Wolfgang v. Eysenhofen Komtur) und dem Reichserbmarschalck Ruedolff zu Bappenheim, Pfleger zu Messingen, wegen des Kaufpreises aus dem Holz Bußhart, das zu der (von dem verstorbenen Vater Jörg des Rudolff an die Kommende versetzt gewesenen, aber wieder ausgelösten) Markt Treuchtlingen gehört hat und durch den früheren Komtur an Hans Wagner zu Wettelßheim verkauft worden ist. Demnach soll der Käufer Wagner das gekaufte Holz in den nächsten zwei Jahren fällen in dem darauf folgenden dritten Jahre die Stöcke wegräumen, der Kaufpreis soll dem Reichserbmarschall Rudolf v. Bappenheim gezahlt werden. Der Käufer hat das Recht, statt der vierzig Pfund, mit denen er im Rückstand ist, dem Reichserbmarschall das bereits gefällte Holz zurückzugeben. Auf jeden Fall hat letzterer die Hälfte dieser Summe, d.h. 35 fl, dem Komtur heraus zu geben. - Siegler: Schiedsleute.