Irrungen zwischen dem Oberaufseheramt, Rat und Bürgerschaft zu Eisleben wegen der Jurisdiktion und des Rates erster Instanz, welchergestalt der Regierung zu Dresden befohlen worden Kommissare zu instruieren und durch selbige die streitigen Punkte zu entscheiden, auch die Parteien in Eisleben auseinandersetzen zu lassen [fehlt, möglicherweise bei Auslagerung im Zweiten Weltkrieg verschollen]