Marienschloß, Kloster: Ritter Eberhard Löw v. Steinfurth, Burggraf der Burg Friedberg, und Kraft von Rockenberg, Pfarrer daselbst, vidimieren die Seelgerätstiftung des Heinrich 'Strintz' aus Rockenberg, die Gerwin Breme, ein Offenschreiber, dokumentiert hat und folgende Bestimmungen enthält: [1] Alle seine Schulden sollen bezahlt werden. [2] Er will in der Burg Friedberg begraben werden. [3] 4 Achtel jährlicher Korngülte sollen vor der Pforte des Klosters Arnsburg als Almosen verteilt werden. [4] 4 Malter Korngülte, die er vom Kloster Marienschloß (-sloß) gekauft hat, sollen die Nonnen nach seinem Tod für seine und die Jahrzeit seiner Eltern verwenden. [5] 1 Malter Korn, den er für den hl. Kreuzaltar in der Burg Friedberg gestiftet hat, soll dem 'corpus' desselben solange gefallen, bis ein Priester gefunden ist; ist dies der Fall, sollen Herr Kraft und die Treuhänder dafür sorgen, 'daz ez verdynet werde'. [6] 1 Malter Korngeld, je die Hälfte zu den Fronfasten, sollen die Armen in Form von Brot erhalten, wofür der Pfarrer des Hl. Kreuzaltars Sorge tragen soll. [7] Die gen. 2 Malter Korngülte sind auf 10 Morgen Land im Hörger (Hergir) Feld bewiesen und wurden von Heinrich Kiesel gekauft, einst Schaffner des Kl. Marienschloß. [8] 30 Gulden soll der Pfarrer des Hl. Kreuzaltars erhalten, die, wenn dies noch nicht erfolgt ist, angelegt werden sollen. [9] 5 1/2 Malter ewiger Korngülte soll die Präsenz der Pfarrkirche Friedberg erhalten. [10] Der Pfarrer und seine 'gesellen' [Altaristen] sollen 1/8 ewiger Weizengülte für das Singen der Seelenmessen erhalten und um für die Präsenz Brote zu backen, die anläßlich seiner und der Jahrgezeiten für seine Eltern verteilt werden. [11] Für den Kirchenbau sollen1 Malter Korngülte verwendet werden. [12] Die jeweiligen Pfarrer und Altaristen sollen 12 Mesten Korngülte erhalten. [13] Die Augustinermönche in Friedberg und das Barfüßerkloster sollen je 1/8 Korngülte erhalten. [14] Die Barfüßermönche zu Grünberg (Grinen-) sollen 2 Mesten Weizengülte erhalten, die von 3 Viertel Land gefallen [Lagebeschr.]. [15] Dem Pfarrer zu Oppershofen und dem Altaristen sollen von 3 Viertel Wiesen 4 Schilling Heller bzw. 2 Schilling Heller gefallen. [16] Herr Kraft, der Pfarrer, behält das lebenslange Wohnrecht in dem Haus, das er von Guntram v. Karben gekauft hat. [17] Als Seelgerät für seinen Bruder Hartung stiftet Heinrich 'Strintz' 30 Gulden. Dieser und seine Frau sollen auf allen anderen Güter Heinrichs verzichten. [18] Dem Kloster Marienschloß vermacht er all seine Äcker und Land in Rockenberg und Hörgern; es erhält sein Haus und Hof in Rockenberg mit Begriff und Zugehörungen, die er von Brunhards Erben kaufte, sein Haus in Münzenberg (Mintz-) mit Zugehörungen, je 1 Viertel Weingarten und Wiesen und 12 Mesten Holzmark, die er von Kunz 'Noißman' aus Rockenberg kaufte. [19] Das Kloster soll auch all seine Holzmarken bis auf eine erhalten, die Herr Kraft sein Lebtag haben soll. Auch wenn die Güter zu Unterpfand gesetzt sind, sollen sie die Korngülte zw. den beiden Frauentagen [= Mariae Himmelfahrt bzw. Mariae Geburt], die Pfenniggülte an St. Martinstag erhalten. Sie sollen die Güter und Holzmarken nicht teilen oder verkaufen; tun sie dies doch, dann verfallen die Güter dem Deutschen Orden in Frankfurt. [20] Herr Kraft hat die Vollmacht erhalten, Heinrichs Schulden und Forderungen einzutreiben.