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Cunz, Schultheiß zu Büttelborn und die 7 Schöffen daselbst bekunden, daß Hennchen Scherer von Eltville in der Sache gegen das Kloster Gottesthal wegen der Erbschaft seines Vetters seine Ansprüche gegen 2 Gulden und 1 Schreibtisch aufgegeben habe.
Cunz, Schultheiß zu Büttelborn und die 7 Schöffen daselbst bekunden, daß Hennchen Scherer von Eltville in der Sache gegen das Kloster Gottesthal wegen der Erbschaft seines Vetters seine Ansprüche gegen 2 Gulden und 1 Schreibtisch aufgegeben habe.