Ulrich Gossolt, Bürgermeister zu Ulm, urteilt in dem Rechtsstreit: Chorherrenstift St. Michael zu den Wengen in Ulm (Kl.) ./. Heinrich den Fischer von Kirchberg, Inhaber eines stiftischen Zinslehengutes in Erbach (Bekl.) dass die von dem Beklagten vorgenommene Zerschlagung bzw. parzellenweise Veräußerung gen. Gutes unrechtmäßig gewesen und damit nichtig ist.