Ulrich Gossolt, Bürgermeister zu Ulm, urteilt in dem Rechtsstreit: Chorherrenstift St. Michael zu den Wengen in Ulm (Kl.) ./. Heinrich den Fischer von Kirchberg, Inhaber eines stiftischen Zinslehengutes in Erbach (Bekl.) dass die von dem Beklagten vorgenommene Zerschlagung bzw. parzellenweise Veräußerung gen. Gutes unrechtmäßig gewesen und damit nichtig ist.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...