Heinrich Ächter von Hagelstadt bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf dem Amthof des Klosters, genannt der Niderambthoff, in Hagelstadt Erbrecht verliehen hat. Er und seine Erben sollen den Amthof persönlich bestellen und davon Vogtei, Gattergült und Wisgült entrichten. S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling und Diener der Stadt Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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