Dekret der päpstlichen Kanzlei an den Erzbischof von Salzburg, worin demselben die Einsetzung des Grafen Eberhard als Rektor der Burgkapelle zu Schloß Wolfsberg und die Ernennung des Grafen Johann von Wertheim, welcher bisher diese Kapelle verwaltet hatte, zum Propst von St. Stephan in Bamberg angezeigt wird.