Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg bestätigt, daß er von Ernst Ludwig(+) Leutrum von Ertringen, markgräflich badischem Rat und Landvogt der Herrschaft Rötteln, einen Betrag von 24 000 fl auf 20 Jahre für die Landschreibereiverwaltung geliehen hat. Als Pfand für den geliehenen Betrag und die 6 %igen Zinsen dienen die Einnamen der Kellerei Unterriexingen. Die Zinsen sind vom Keller auszubezahlen. Der Gläubiger wird als Pfandbesitzer "immittiert". Sollten die Einnahmen nicht ausreichen, kann auf die Gülten, die der Hof Mauer an die Kellerei Gröningen abzuliefern hat und weiter auf die Kellerei Gröningen selbst zurückgegriffen werden. Der Gläubiger erhält auch die kleine Jagdbarkeit in Unterriexingen, abgesehen von dem Sperberseck'schen Anteil und von der Person des Herzogs selbst, ferner soll er jährlich einen Hirsch, ein Schmaltier und eine Bache aus dem Stromberger Forst bekommen. Er hat auch das Vorrecht, das Fischwasser und die Schäferei um den festgelegten Zins zu nutzen. Wird das Kapital, das kündbar ist, unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist nach 20 Jahren nicht abgelöst, wird es zweimal um 3 Jahre verlängert, wobei es jedem frei steht, ein Jahr vor Ablauf der Termine zu kündigen. Bei Zahlungsunfähigkeit nach diesen Terminen kann der Gläubiger auf das Pfand zurückgreifen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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