Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, beurkundet mit Zustimmung des Markgrafen Johann von Mähren eine durch seine Vermittlung zustande gekommene Ehevereinbarung, nach der Herzog Rudolf [I.] von Sachsen-[Wittenberg] seine Tochter Helene dem [Burggrafen] Johann [I. von Magdeburg], Grafen von [Hardegg und] Retz zur Ehe geben will. Innerhalb von vier Wochen nach Vollzug der Ehe soll Herzog Rudolf [I.] vereinbarungsgemäß die Burggrafschaft Magdeburg ohne das Gericht zu Halle an den genannten Grafen Johann und dessen Ehefrau abtreten. Dafür hat Karl [IV.] dem Herzog von Sachsen 3000 Schock Prager Groschen zu geben. 200 Schock sind davon bereits bezahlt. 800 Schock sind bis zum kommenden Martinstag zu entrichten. Für die restlichen 2000 Schock verschreibt Karl [IV.] Herzog Rudolf [I.] die jährlichen Zinse (gulde) von 150 Schock zu Bautzen (Budissin) und 50 Schock zu Görlitz (Gorlicz). Diese Zinse können von den Städten bzw. vom böhmischen König abgelöst werden. Für die 3000 Schock soll der Herzog von Sachsen eine Burg zum Leibgedinge seiner Tochter kaufen. Wegen der Besitz- und Erbrechte an der Burggrafschaft Magdeburg werden nähere Bestimmungen getroffen. – Siegel des Kaisers und des Markgrafen von Mähren angekündigt.