Oberrat: Kloster Zwiefalten (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 225
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Weltliche Zentralbehörden >> Oberrat (Regierungsrat)
1523-1795
Überlieferungsgeschichte
Akten der württembergischen Oberratsregistratur betr. Kloster Zwiefalten
Inhalt und Bewertung
Inhalt u .a.: Beziehungen zur württembergischen Schirmherrschaft; Religions- und Kirchensachen; Jurisdiktionsangelegenheiten; Zölle und Abgaben; Schulden; Reichs- und Kreisangelegenheiten, insbesondere Steuerumlage und Musterung
1. Behördengeschichte: Der Oberrat war - hervorgegangen aus der Kanzlei als einziger zentraler Verwaltungsstelle - nach der Abtrennung von Rentkammer und Kirchenrat zwischen 1521 und 1550 als oberste Regierungsbehörde etabliert worden. Eine Funktion in der er erst 1629 durch die Einrichtung des Geheimen Rats abgelöst wurde. Neben der Oberaufsicht über die anderen Behörden, hatte der Oberrat auch eigene Zuständigkeiten. Er war oberste Gerichtsbehörde und Gericht in Fällen in denen der Herzog, hohe Regierungsbeamte oder Gemeinden und Körperschaften Partei waren. Vor allem aber war der Oberrat für alle Fragen von Hoheits-, Innen-, Justiz- und Polzeiverwaltung zuständig sowie für alle diplomatischen, auswärtigen und militärischen Angelegenheiten. In Rahmen seiner Zuständigkeit für auswärtige Partner war der Oberrat auch für die Wahrnehmung der württembergischen Rechte gegenüber dem Kloster Zwiefalten zuständig, die sich aus der Schirmherrschaft des Herzogs ergaben. Inhaltlich bilden Fragen der Religions- und Kirchensachen, Jurisdiktionsangelegenheiten, Zölle und Abgaben, Schulden, Reichs- und Kreisangelegenheiten, hier insbesondere Steuerumlage und Musterung den Schwerpunkt. Der Inhalt spiegelt das wechselvolle Verhältnis zwischen Württemberg und dem Schirmkloster wider, das seit der Reformation besonderen Spannungen ausgesetzt war. Die Überlieferung zeigt aber gleichfalls, dass eine Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene ungeachtet der konfessionellen Trennlinie auch in der Frühen Neuzeit möglich war.
2. Bestandsgeschichte: Die Registratur des Oberrats war von Hofregistrator Christoph Bidembach 1612 in 5 Hauptgruppen (Titel) unterteilt worden und diese wiederum in Membra gegliedert. Der vorliegende Bestand gehörte zu Titel 1 Geistlicher Stand (Membra für einzelne auswärtige Herrschaften). Dieser Gliederung liegt noch der heutigen Gliederung der Bestände des Oberrats (A 206 bis A 238a) zugrunde. Der Bestand steht in engem Zusammenhang mit Bestand A 139 (Kloster Zwiefalten). Auch A 139 ist im Wesentlichen aus der Arbeit des Oberrats entstanden. Allerdings ist dieser Bestand Teil der Pertinenzbestände des herzoglichen Archivs, der sog. Membra, welche auf eine Auslese aus den einzelnen Behördenregistraturen zurückgehen. Vergleicht man die beiden Beständen, wird deutlich, dass das wesentliche Auswahlkriterium, welches Dokumente für die Elitebestände des herzoglichen Archivs qualifizierte, das Merkmal der hoheitsrechtlichen Relevanz war. Während Rechtsstreitigkeiten von geringerer Bedeutung in der Oberhofregistratur (A 225) verblieben, finden sich im Bestand des herzoglichen Archivs zum Kloster Zwiefalten (A 139) hauptsächlich Privilegierungen, Verträge, Prozessunterlagen, Gutachten u.ä., welche einen unmittelbaren Bezug zum württembergischen Schirmrecht hatten. Der Unterschied zwischen Archiv und Oberratsregistratur bestand also darin, dass in Ersteres ausgewählte Dokumente kamen, in Letzere aber die kompletten Aktenvorgänge. Die Registatur des Oberrats kam 1806 unter Aufsicht des Innenministeriums in das Hauptdepot der älteren Akten. Dort entstand das Repertorium von Brotbeck. 1866 wurden die Bestände von Stuttgart nach Ludwigsburg in das Staatsfilialarchiv verlagert, wo Alois Marquart 1912 noch einige Nachträge einfügte. Auf eine systematische Gliederung des Bestandes wurde - wohl aufgrund seines relativ geringen Umfangs - bei der Erschließung verzichtet. Der Bestand wurde 2014 von Volker Hauptfleisch unter Anleitung von Thomas Fritz und Johannes Renz retrokonvertiert. Dabei wurden unübersichtliche Titelbildungen aufgeteilt und teilweise neu formuliert. Rechtschreibung und Sprache wurden vorsichtig modernisiert. Die zeitgenössischen Verwaltungsfachtermini wurden weitgehend beibehalten.
3. Literatur: Alois Marquart: Zur Geschichte des K. Archivs des Innern in Ludwigsburg. In: Württembergische Vierteljahreshefte für Landesgeschichte 13 (1904), S. 113-139. Alois Marquart: Das vormalige herzogliche, nachmalige kurfürstliche altwürttembergische Regierungskollegium zu Stuttgart und Ludwigsburg. In: Württembergische Vierteljahreshefte für Landesgeschichte 15 (1906). s. 127-146. Hans-Martin Maurer, u.a. (Hgg.): Übersicht über die Bestände des Haupstaatsarchivs Stuttgart. Altwürttembergisches Archiv (A-Bestände) (Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg; 32), 2. erw. Auflage, Stuttgart 1999. Friedrich Wintterlin: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg. Band 1. Stuttgart 1904. Stuttgart 2014 Dr. Thomas Fritz
Akten der württembergischen Oberratsregistratur betr. Kloster Zwiefalten
Inhalt und Bewertung
Inhalt u .a.: Beziehungen zur württembergischen Schirmherrschaft; Religions- und Kirchensachen; Jurisdiktionsangelegenheiten; Zölle und Abgaben; Schulden; Reichs- und Kreisangelegenheiten, insbesondere Steuerumlage und Musterung
1. Behördengeschichte: Der Oberrat war - hervorgegangen aus der Kanzlei als einziger zentraler Verwaltungsstelle - nach der Abtrennung von Rentkammer und Kirchenrat zwischen 1521 und 1550 als oberste Regierungsbehörde etabliert worden. Eine Funktion in der er erst 1629 durch die Einrichtung des Geheimen Rats abgelöst wurde. Neben der Oberaufsicht über die anderen Behörden, hatte der Oberrat auch eigene Zuständigkeiten. Er war oberste Gerichtsbehörde und Gericht in Fällen in denen der Herzog, hohe Regierungsbeamte oder Gemeinden und Körperschaften Partei waren. Vor allem aber war der Oberrat für alle Fragen von Hoheits-, Innen-, Justiz- und Polzeiverwaltung zuständig sowie für alle diplomatischen, auswärtigen und militärischen Angelegenheiten. In Rahmen seiner Zuständigkeit für auswärtige Partner war der Oberrat auch für die Wahrnehmung der württembergischen Rechte gegenüber dem Kloster Zwiefalten zuständig, die sich aus der Schirmherrschaft des Herzogs ergaben. Inhaltlich bilden Fragen der Religions- und Kirchensachen, Jurisdiktionsangelegenheiten, Zölle und Abgaben, Schulden, Reichs- und Kreisangelegenheiten, hier insbesondere Steuerumlage und Musterung den Schwerpunkt. Der Inhalt spiegelt das wechselvolle Verhältnis zwischen Württemberg und dem Schirmkloster wider, das seit der Reformation besonderen Spannungen ausgesetzt war. Die Überlieferung zeigt aber gleichfalls, dass eine Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene ungeachtet der konfessionellen Trennlinie auch in der Frühen Neuzeit möglich war.
2. Bestandsgeschichte: Die Registratur des Oberrats war von Hofregistrator Christoph Bidembach 1612 in 5 Hauptgruppen (Titel) unterteilt worden und diese wiederum in Membra gegliedert. Der vorliegende Bestand gehörte zu Titel 1 Geistlicher Stand (Membra für einzelne auswärtige Herrschaften). Dieser Gliederung liegt noch der heutigen Gliederung der Bestände des Oberrats (A 206 bis A 238a) zugrunde. Der Bestand steht in engem Zusammenhang mit Bestand A 139 (Kloster Zwiefalten). Auch A 139 ist im Wesentlichen aus der Arbeit des Oberrats entstanden. Allerdings ist dieser Bestand Teil der Pertinenzbestände des herzoglichen Archivs, der sog. Membra, welche auf eine Auslese aus den einzelnen Behördenregistraturen zurückgehen. Vergleicht man die beiden Beständen, wird deutlich, dass das wesentliche Auswahlkriterium, welches Dokumente für die Elitebestände des herzoglichen Archivs qualifizierte, das Merkmal der hoheitsrechtlichen Relevanz war. Während Rechtsstreitigkeiten von geringerer Bedeutung in der Oberhofregistratur (A 225) verblieben, finden sich im Bestand des herzoglichen Archivs zum Kloster Zwiefalten (A 139) hauptsächlich Privilegierungen, Verträge, Prozessunterlagen, Gutachten u.ä., welche einen unmittelbaren Bezug zum württembergischen Schirmrecht hatten. Der Unterschied zwischen Archiv und Oberratsregistratur bestand also darin, dass in Ersteres ausgewählte Dokumente kamen, in Letzere aber die kompletten Aktenvorgänge. Die Registatur des Oberrats kam 1806 unter Aufsicht des Innenministeriums in das Hauptdepot der älteren Akten. Dort entstand das Repertorium von Brotbeck. 1866 wurden die Bestände von Stuttgart nach Ludwigsburg in das Staatsfilialarchiv verlagert, wo Alois Marquart 1912 noch einige Nachträge einfügte. Auf eine systematische Gliederung des Bestandes wurde - wohl aufgrund seines relativ geringen Umfangs - bei der Erschließung verzichtet. Der Bestand wurde 2014 von Volker Hauptfleisch unter Anleitung von Thomas Fritz und Johannes Renz retrokonvertiert. Dabei wurden unübersichtliche Titelbildungen aufgeteilt und teilweise neu formuliert. Rechtschreibung und Sprache wurden vorsichtig modernisiert. Die zeitgenössischen Verwaltungsfachtermini wurden weitgehend beibehalten.
3. Literatur: Alois Marquart: Zur Geschichte des K. Archivs des Innern in Ludwigsburg. In: Württembergische Vierteljahreshefte für Landesgeschichte 13 (1904), S. 113-139. Alois Marquart: Das vormalige herzogliche, nachmalige kurfürstliche altwürttembergische Regierungskollegium zu Stuttgart und Ludwigsburg. In: Württembergische Vierteljahreshefte für Landesgeschichte 15 (1906). s. 127-146. Hans-Martin Maurer, u.a. (Hgg.): Übersicht über die Bestände des Haupstaatsarchivs Stuttgart. Altwürttembergisches Archiv (A-Bestände) (Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg; 32), 2. erw. Auflage, Stuttgart 1999. Friedrich Wintterlin: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg. Band 1. Stuttgart 1904. Stuttgart 2014 Dr. Thomas Fritz
82 Büschel (1,50 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ