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Nachlass- und Vormundschaftssache Kerckhoff
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Enthält: Nachlassverzeichnis. Die Eheleute Korbmacher Bernard Kerckhoff und Maria Christine Boeckman haben folgende Kinder hinterlassen: a. Ernst Wilhelm, 23 Jahre al, b. Maria Gertrud, 20 Jahre alt, c. Maria Angela, 14 Jahre alt, d. Bernard Anton, 12 Jahre alt. Vormünder sind die Schmiede Johan Wilhelm Busch und Christian Thier. Auf Ersuchen dieser nimmt am 18.1.1731 der Notar Friedrich Christian Stamkortte vor den Zeugen Johan Kaspar Huvet und Johan Bernard Grötke ein Verzeichnis des Nachlasses der Eltern auf. Dazu gehört das Haus in Überwasser im Katthagen, das von dem Stadtmaurermeister Wilhelm Spalthoff und dem Stadtzimmermeister Jürgen Hülsman taxiert wird. Es liegt zwischen Häusern der Äbtissin von Überwasser und des verstorbenen Sekretärs Cruseman; die Vormünder verkaufen es 1731 an die Eheleute Kaufhändler Hereman Stockman und Elisabeth Gremme. Einen zum Nachlass gehörigen Garten (der im Jahre 1688 von den Eheleuten Johan Boeckman und Anna Bangering angekauft ist) verkaufen die Vormünder an die Eheleute Glasmacher (Glaser) Johan Henrich Wewerinck und Christine Sibille Huesman - die Vormünder legen Rechnung.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.