Bürgermeister, Rat, Richtleute und Ausschuß der vier Ämter zu Werl beschließen, zur Beseitigung der wässerigen, unfruchtbaren Schlenkken in der großen Vöhde 5 Teiche anzulegen, von denen je einer dem Rat und den 4 Ämtern zufallen, die als Anerkennungsgebühr jährlich an Petri Stuhlfeier (Febr. 22) 3 Mark zahlen. Die Teiche sind im Beisein von Offizial Dr. jur. Heinrich Kleinschmidt, Landhofmeister und Drost der Ämter Werl und Erwitte Moritz von Schorlemer zu Oberhagen, und Richter Caspar Rhamm ausgemessen worden. Der Rat erhält die Schlencke vom Buggraben an, den Frantz Schueler innehat, bis an das Land von Hans Trickhus; das Bauleuteamt die nächst an grenzende Schlencke bis an den Schemensteg (Schim-), die Sälzer jene nächst dem Hundestheiche, die daran sich anschließende die Kaufleute, das Bäckeramt erwählt sich zusätzlich der ihm zugefallenen Schlencke noch den viereckigen sehr öde gelegenen Teich, der bereits bis an Frantz Schuelers Haus und Teich gegraben ist. Bei der Aufteilung ist vorausgesetzt, daß der dem Rat zugefallene Teich ohne Belastung der Gemeinde und Hoveseingesessenen gegraben werden kann und jeder der anderen 120 Schritt lang und 40 Fuß breit wird. Jedes Amt muß seinen Teich auf eigene Kosten anlegen, eine Veräußerung an Privatpersonen ist nicht gestattet. Von den zwei Exemplaren der Urkunde erhalten je eine die Kämmerei und das Kaufleuteamt, die übrigen Ämter erhalten Kopien.