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Bingen: Erzbischof Bertold verordnet mit Zustimmung des Domstifts und im Nachgang zu der von ihm der Stadt Bingen erteilten Polizei- und Regiments...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.9 Bingen
1490 März 15
Mainz, Domstift
Siegel des Erzbischofs
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Der geben ist zu sant Martinsburgk inn unser stat Mentze, uff montag nach dem sonttag Oculi a.d. millesimo quadringentesimo nonagesimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bingen: Erzbischof Bertold verordnet mit Zustimmung des Domstifts und im Nachgang zu der von ihm der Stadt Bingen erteilten Polizei- und Regimentsordnung, dass die in dieser Stadt Zuziehenden, soweit sie leibeigen sind, ihren nachfolgenden Herrn nur mit Leibbede und Fastnachtshuhn zu dienen haben
Gleichzeitige Abschrift, Pergament, in Bucheinband verwendet gewesen. Auf der (aufgeklebt gewesenen) Rückseite Teilstück (Anfang) der Abschrift eines Schiedsspruchs des Erzboschofs Berthold zwischen dem Domkapitel und der Stadt Bingen, unter Bezugnahme auf die Ordnung, erteilt zu Aschaffenburg am sampßtag nach sant Sebastians tag anno etc. octuagesimo octavo <26.1.1488>. (Genannt: die Zölle an der Gauweportten, der Rynezoll und des Budels zoll; Crißtmanßhenn und der Schultheiss; Philips Koche und Johan Kangißer zu Byngen; Monsterer und Laynßheymer Wein) / ZB 1936/41
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.