Johann Smit, Richter der Herrlichkeit Niedermörmter, und Henrich Kupper, Henrich Euerts und Johann Rutter gen. Wayman, Laten bzw. Schöffen daselbst, bekunden: Gerhard Boerts, wohnhaft auf Heyenßwart, hat vor ihnen bekannt, dass er und seine + Ehefrau Aelheidt Hellewartz am 13. Mai 1626 die Hellewartz-Katstätte zu Niedermörmter, gelegen zwischen Johann und Derick Kusters Katstätten, an Steffen Peters und seine Ehefrau erblich verkauft haben. Die Kate ist zinspflichtig an Wilhelm von den Bongert, Herrn zu Niedermörmter; der Zins ist fällig am Remigiustag [1. Oktober] mit 100 Musschüsseln, die mit 50 Stüber klevisch bezahlt werden, mit 2 Paar Kapaunen, 2 Paar Hühnern und 1 Mähtag. Ferner bekannte der Verkäufer, demselben Käufer 6 Stücke freien eigenen Erblandes zu Niedermörmter verkauft zu haben. Daran ist neben dem Garbenzehnt jährlich 1 Malter Gerste dem Kapitel von Xanten zu entrichten. Da das Kaufgeld bezahlt ist, hat der Verkäufer mit Hand, Halm und Mund auf die Stücke Landes verzichtet. Da er an der Katstätte behandet ist, hat er mit Zustimmung des Käufers diese an den Sohn Henrich Steffens übertragen und alle seine Güter zu Unterpfand gesetzt. - Richter und Laten und Schöffen kündigen ihr Siegel bzw. Schöffentumssiegel an. Gegeven 1630 den seventhienden dagh der monatz Novembris.