Die Brüder Philipp Konrad [II.] und Philipp Albrecht von Liebenstein schließen über die bisher in Gemeinschaft besessenen Gefällgüter in Bönnigheim und Lauffen folgenden Vergleich: das Los entscheidet darüber, wem welches Gut gehören soll; innerhalb eines Vierteljahres hat ein jeder dem anderen das ihm zugefallene Gut ohne weitere Ansprüche daran zuzustellen. Ankündigung von Siegen und Unterschriften durch die A., Ludwig Friedrich Thumb von Neuburg, Herr zu Köngen und Philipp Jakob Wohnlich, Doktor der Medizin zu Schwäbsich Gmünd.