Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Jost von Speyer bis auf Widerruf in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, Jost zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Für den Schirm soll Jost jährlich zu Martini eine reiche Scheibe Salz zum Heidelberger Schloss reichen. Kurfürst Friedrich ersucht alle um sicheren Wandel für Jost und seine Habe und weist seine Amtleute und die Seinen um Beachtung und Sicherstellung von Schirm und Geleit für Jost bei Bedarf an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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