Bernhardt Hauff von Suntheim [Sontheim, Kr. Heidenheim], zu Heidenheim gef., weil er von seinem Bruder Hans Hauff gestohlenes Wildbret angenommen hatte, wird nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk mehr zu betreiben, hinfort auf die fürstlichen Forsten acht zu haben und ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern anzuzeigen, setzt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 50 fl ein, stellt für diese Summe 2 Bürgen und schwört U.- Bü. mit 50 fl: Hans Hauff von Hermaringen [Kr. Heidenheim] und Ulrich Hauff von Bechingen an der Brentz [Kr. Dillingen].