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Der herrschaftlich schönburg-glauchauischen und schönburg-waldenburgischen Untertanen verweigerte Abgabe des an den münsterischen 100 Römermonaten noch hinterstelligen Rests, wie auch der auf die neue Bewilligung ausgeschriebenen 20 Monate [betrifft Reichssteuer]

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Sächsisches Staatsarchiv
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