Vor Johan Kremer, fürstbischöflich münsterschem Richter und Gograf zu Reine, und dem Notar Theodorus Recke bekennen Albert Tebbe und Taße, Eheleute, Wehrfester des Tebben Erbe, Kirchspiel Reine, B. Carthenhorn, dass in ihrem Streit mit Wilhelm Morrien zum Valckenhoffe binnen Reine, dem ihr Erbe zehntbar ist, wegen Aufrichtung eines Zaunes 1598 Juni 24 und wegen dreischungh eines Kampes 1601 Juli 21 vom münsterschem geistlichen Gericht wider sie erkannt worden sei: der Zaun sei abzubrechen, der Kamp müsse besät werden. Man sei aber gütlich übereingekommen, dass der Zaun gegen jederzeitigen Widerruf aufgerichtet und der neugewonnene Kamp damit zu bewrechten sei. Es darf jedoch nur dieser Kamp dreisch liegen, und überhaupt jährlich nur immer ein Kamp. Als Gegenleistung darf der genannte Morrien seine zu Carthenhorn stehende Scheune zur Wohnung einrichten und mit Leuten besetzen. Zeugen: Herman Wischman und Johan Danckelman, Bürgermeister und Cornoten des Gerichts. Der Aussteller siegelt.