Kurfürst Philipp von der Pfalz und Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt beurkunden als Vormünder und Schirmherren der Kinder ihrer Muhme ("mome") Dorothea Gräfin von Rieneck, verwitwete Landgräfin von Leuchtenberg, den Heiratsvertrag derselben mit Graf Asmus von Wertheim, wonach die Gräfin Macht haben soll, ihrem Gemahl bis zu 10.000 rheinische Gulden auf Schloss, Stadt und Amt Lauda zu verschreiben, wogegen sie ihrem Sohn, dem Landgrafen Johann IV. Schloss und Stadt Grünsfeld zu Eigentum übergeben soll unter Vorbehalt ihres lebenslänglichen Sitzes und Nutzungsrechts. Weitere Bestimmungen betreffen die Erbfolge beim Ableben der Ehepartner, die Aussteuer der beiden Töchter der Gräfin und Schwestern des Landgrafen, wovon die ältere "gein Beheim" verheiratet ist, sowie die Nutzung des Silbergeschirrs und die Möglichkeit, von den Einkünften aus dem Schloss Lauda 500 Gulden für Seelgerät anzulegen. Asmus und Dorothea dürfen die Schlösser und Städte Grünsfeld und Lauda mit Zugehörung nicht verpfänden oder verändern oder mit Schulden belasten, sondern nur nutznießen. Dorothea soll ihrem Sohn jährlich zu Weihnachten von den Einkünften aus den genannten Schlössern und Städten 150 Gulden zu seinem Auskommen reichen. Johann soll alle zu Grünsfeld gehörigen Lehen verleihen, Asmus von wegen seiner Frau Dorothea, solange diese am Leben ist, die Lehen zu Lauda. S 1 = A 1. S 2 = A 2. S 3 = Graf Asmus von Wertheim. S 4 = Gräfin Dorothea von Rieneck. S 5 = Landgraf Johann IV. von Leuchtenberg. S 6 = Ludwig von Isenburg, Graf zu Büdingen
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