Maximilian I., Römischer König, und Philipp, Erzherzog von Österreich, geloben ihrem Generalstatthalter in den Niederlanden Herzog Albrecht von Sachsen dafür Sorge zu tragen, dass sie Stände (staaten) von Brabant, Holland und Seeland die Bürgschaft übernehmen, dass der Herzog binnen Jahresfrist zur Bezahlung aller bei ihnen ausstehenden Schulden gelange, stellen ihm ferner die Schlösser und Quartiere Vilvoorde [Belgien], Genappe [Belgien], Gorinchem (Gorchem) [Niederlande] und Woerden (Woorden) [Niederlande] zu Händen und gestatten ihm hilfsweise (in subsidium), sich von den Renten und Beden Brabants, Hollands und Seeland bezahlt zu machen. Falls die Schulden innerhalb von zwei Jahren nicht abgegolten sein sollten, sollen ihm die oben angeführten vier Schlösser und Quartiere zur freien Disposition überlassen werden.

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Sächsisches Staatsarchiv
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