Veit Boller zu Pfrungen und mit ihm Katharina Betzler, seine Ehefrau, ergeben sich selbst und ihre Kinder, auch diejenigen, die sie künftig noch zu erzeugen hoffen, aus freien Stücken, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handhaben" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Aussteller, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich geloben und versprechen, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schim, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, geburlichen frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles haben die Aussteller auch namens ihrer Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu Gott ... mit gelerten wortten geschworen".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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