Veit Boller zu Pfrungen und mit ihm Katharina Betzler, seine Ehefrau, ergeben sich selbst und ihre Kinder, auch diejenigen, die sie künftig noch zu erzeugen hoffen, aus freien Stücken, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handhaben" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Aussteller, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich geloben und versprechen, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schim, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, geburlichen frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles haben die Aussteller auch namens ihrer Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu Gott ... mit gelerten wortten geschworen".
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Veit Boller zu Pfrungen und mit ihm Katharina Betzler, seine Ehefrau, ergeben sich selbst und ihre Kinder, auch diejenigen, die sie künftig noch zu erzeugen hoffen, aus freien Stücken, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handhaben" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Aussteller, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich geloben und versprechen, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schim, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, geburlichen frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles haben die Aussteller auch namens ihrer Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu Gott ... mit gelerten wortten geschworen".
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3039
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1567 Dezember 20
17,4 x 31,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Veit Boller; Katharina Betzler
Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen
Siegler: Samuel Keck, kaiserlicher Notar und Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen
Siegler: Samuel Keck, kaiserlicher Notar und Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Betzler, Katharina
Boller, Veit
Gremlich von Jungingen, Wolf
Keck, Samuel
Bettenreute, Staatsdomäne : Fronhofen, Fronreute RV
Hasenweiler : Horgenzell RV
Pfrungen : Wilhelmsdorf RV
Ravensburg RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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