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1477 Okt. 9 (die nona mensis octobris indictione decima): Abt Heinrich zu Blaubeuren als päpstlicher Kommissar erlässt Statuten für die Universität Tübingen.
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1477 Okt. 9 (die nona mensis octobris indictione decima): Abt Heinrich zu Blaubeuren als päpstlicher Kommissar erlässt Statuten für die Universität Tübingen.
Urkunden der Universität Tübingen (Reihe I) >> 1. U 1-50 Gründungsprivilegien, Statuten (1476-1812)
1477 Okt. 9
Regest: [Nachtrag 1483 und Inhaltsverzeichnis]
Bl. 1r-21r [Statuten]
Bl. 1r-3r "Heinric[us], permissione divina Abbas Monasterii in Blabürren [...]"
Bl. 3r-3v De votis p[er] universitate[m] prestand[is].
Bl. 3v Juramentum Representantium universitatem.
Bl. 4r-4v De qualitate eligendi Rectorem.
Bl. 4v-8v De officio et p[otes]tate Rectoris.
Bl. 8v-9r De pecunia a promovendis exigenda.
Bl. 9r-10v De officio Rectorum Bursarum.
Bl. 10v-12r De vita et conversatione nec non vestibus Membror[um] uni[versita]t[is].
Bl. 12r-14r De penis delinquentiu[m] Suppositorum.
Bl. 14r-14v De Intitulatura.
Bl. 14v-15r Statuta Intitulandis prelegenda.
Bl. 15v-17r Tenor Iuramenti ad delatione[m] Rector[is] per Intituland[um] pr[est]andi.
Bl. 17r-18v De ordine Facultatum et Suppositorum locatione.
Bl. 19r-20r De Notario et pedellis universitati[s].
Bl. 20r-20v De Missa universitat[is].
Bl. 20v Expense huius Misse.
Bl. 21r [Schluss]
Bl. 21v [Nachtrag 1484]
Literaturangabe: Druck: Eisenlohr, Nr. 4, S. 20-41; Roth, Nr. 8, S. 39-66
Literaturangabe: Übersetzung: Waldemar Teufel, Universitas Studii Tuwingensis. Die Tübinger Universitätsverfassung in vorreformatorischer Zeit (Contubernium 12), S. 250ff
Siehe auch kopiale Überlieferung: UAT 6/21, Bl. 1-55 (mit späteren Zusätzen; vgl. Roth, S. 101ff.). Nutzungsbedingungen für die Digitalisate: https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.