Peter von Berbach und Gerde, seine Ehefrau, bekennen, dass sie Fünf Rädergulden den Verwesern der Liebfrauenkapelle zu Hilgenroth auf St. Martinstag alljährlich lieferbar für die Summe von 100 Rädergulden, welche ihnen die Verweser der Kapelle Peter von Niedererbach und Johann von Obererbach bar geliefert und gehandreicht, verschrieben und verweisen diese Rente auf ihre Güter, Haus, Hof soviel sie daran unter dem Glockenschall und dem Gerichtszwange zu Kroppach liegen haben, vorbehaltlich der Wiederablösung.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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