Das Kloster Winberg (Abt Gotschalch) gibt Perchtolden dem Rödmansueldaer zu Plassensperig(1) den Hof in Plassensperig zu Freisassenrecht auf Lebenszeit. Verpflichtung zur Stift, zum großen und kleinen Zins nach dem Urbarbuch. Nach dem Tode kann das Kloster mit dem Rat zweier Männer (einer von Seite des Klosters, der andere von Seite des Verstorbenen) die Erben mit dem Hof bestiften. S: Der Abt.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv