Köln: Ausführung des Gesetzes vom 20. April 1892 (Ges. S. S. 87) hinsichtlich der Polizeiverwaltung (Abtrennung einzelner Zweige der Ortspolizei, anderweite Regelung des Nachtwachtwesens und Festsetzung der Kostenbeiträge der Stadtgemeinden), Beiheft: Beiträge der Stadtgemeinde zu den Kosten der Polizeiverwaltung (Polizeikostenbeiträge)

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