Heinrich XXVII. von Schwarzburg, Bischof von Münster und Administrator der Kirche zu Bremen, bezeugt am 24. Februar 1483, dass er mit Wissen des Domkapitels Münster dem Hinricks Duvell, derzeit Richter zu Warendorf, dessen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 20 Rheinischen Goldgulden in kurfürstlichen Münzen, die zur Zeit der Bezahlung gelten und in Münster gewechselt werden können, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 400 Rheinischen Goldgulden verkauft habe. Die Rente soll aus dem Gut von Kerssenbrock tho Lozende, welches Bischof Johann von Münster einst aus dem Gericht, den Mühlen und Jollen zu Warendorf verschrieben hatte, stammen. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loslösung. Siegelankündigung des Ausstellers und Domkapitels Münster. des mandages nha sunte Peters dage ad cathedram. Hinrick Duvell, Richter zu Warendorf, bezeugt am 10. März 1483, dass er die obige Rentverschreibung des Heinrich XXVII. von Schwarzburg, Bischof von Münster und Administrator der Kirche zu Bremen, an Johann Grusers, Amtmann zu Rheine, dessen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs verkauft habe und Schadloshaltung verspreche. Siegelankündigung des Ausstellers, des Wolbecker Rentmeisters Egbert Wolberts und des Dirich Gruter. des nesten mandages na dem sundage Letare Iherusalem

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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