Papst Alexander IV. bestätigt dem Zisterzienser-Orden im Hinblick auf unbefugte Versuche einiger Prälaten das Recht, dass diese auch unter Berufung auf päpstliche Briefe die Angehörigen des Ordens nicht vor ihr Gericht stellen können, wenn das päpstliche Schreiben auf diese Indulgenz nicht ausdrücklich Bezug nimmt [für Salem]. Lecta coram nobis

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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