Tongus Scholl von Kayh, wegen Teilnahme am Bauernaufstand im Gefängnis des Schwäbischen Bundes gefangenges., jedoch auf Fürbitte von Freunden und Gönnern freigel., schwört U. und verspricht eidlich, alle Wehr, Harnisch und Waffen dem Bund zu übergeben, künftig keine Waffe mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, alle Kosten zu bezahlen, mit Weib und Kindern Stadt und Amt Herrenberg zu verlassen, ohne Erlaubnis des Bundes nicht mehr zurückzukehren, sowie sich in Zukunft an keinem Aufruhr mehr zu beteiligen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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