Christoph Friederich von Canitz, Hieronimus Augustinus von Canitz und Israel von Canitz zu Fischbach (Vischbach), Urschka und Radeschietz [Orte bisher nicht identifiziert] in Schlesien, gegen Hans von Canitz und Eobald von Canitz zu Schladitz und Groppendorf, sowohl Moritz Christoph von Canitz zu Treben und seiner unmündigen Brüder Vormünder, wegen des Kapitals von 10.000 Gulden zur gesamten Hand