Hans Senner d. J. zu Baienfurt bekennt, dass er dem Kloster Weingarten aus Anlass seines Loskaufs aus dessen Leibherrschaft folgende Zusicherungen gegeben hat: 1) Für den Fall, dass er mit demselben oder dessen Hintersassen in Rechtsstreitigkeiten geraten sollte, verspricht der Aussteller ausschließlich bei denjenigen Gerichten zu klagen, "darin sy sizend vnd ir yeder zu recht gehöret", keinesfalls aber vor fremden Gerichten. 2) Der Aussteller anerkennt, dass ihm an den liegenden Gütern des Gotteshauses kein Erbrecht zusteht. 3) Letztlich gelobt er, die Gerechtigkeiten des Klosters, vor allem dessen Anspruch auf die Hinterlassenschaften seiner leibeigenen Leute, zu respektieren.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view