Abkommen zwischen den sieben Ländern der amerikanischen und der britischen Besatzungszone sowie der Hansestadt Hamburg über die Bildung eines Verwaltungsrates für das Personalwesen der gemeinsamen Verwaltungen des amerikanischen und britischen Besatzungsgebietes [Bizone]: Bildung eines achtköpfigen Verwaltungsrates für das Personalwesen mit Sitz in oder in der Nähe von Frankfurt/Main, um Fragen des Personalwesens für die gemeinsamen Verwaltungen der Bizone einheitlich zu regeln; Geltung des Abkommens bis zur Wiederherstellung der deutschen Wirtschaftseinheit; Abschluss mit Zustimmung der amerikanischen und britischen Militärregierung; Möglichkeit des Beitritts der anderen Besatzungsgebiete zum Abkommen.

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv